Ausbildungsplatz für den Beruf der/ des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) zum 01.09.2024
Das Amt Demmin - Land bildet aus!
Das Amt Demmin-Land ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ca. 30 Mitarbeitern und dient der Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung im ländlichen Raum. Das Amt tritt als Träger der öffentlichen Verwaltung gemäß Kommunalverfassung M-V an die Stelle der amtsangehörigen 16 Gemeinden. Das Amt ist mit dem ÖPNV oder dem Auto gut zu erreichen.
Zum Einstellungstermin 01.09.2024 wird ein Ausbildungsplatz für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Kommunalverwaltung (dreijährige Ausbildung) angeboten.
Anforderungen:
Wir suchen einen aufgeschlossenen Menschen mit offenem und kommunikativem Wesen, welcher gerne mit Menschen umgeht. Verfügen Sie über eine rasche Auffassungsgabe, sind zuverlässig und arbeiten sorgfältig? Sie gehen engagiert und sorgfältig an Ihre Aufgaben heran und haben Freude daran, in einem Team zu arbeiten? Dann könnte eine Ausbildung in der Verwaltung des Amtes Demmin-Land genau das Richtige für Sie sein!
Wir erwarten mindestens einen guten Abschluss der Mittleren Reife mit entsprechenden Leistungen in Deutsch und Mathematik, gute Kenntnisse in der PC-Anwendung (MS Office, Internet) sowie Interesse an der Auslegung und Anwendung von Gesetzestexten und Vorschriften.
Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ist dual aufgebaut, gekennzeichnet durch einen regelmäßigen Wechsel von Theorie und Praxis. Die berufspraktische Ausbildung findet in den verschiedenen Ämtern der Verwaltung statt, die theoretische Ausbildung erfolgt im Blockunterricht am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Dienstbegleitende Unterweisungen organisiert das Kommunale Studieninstitut M-V an verschiedenen Standorten.
Leistungen:
Auf das Ausbildungsverhältnis findet der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-BBiG) Anwendung. Die Ausbildungsvergütung beträgt brutto 1.218,26 € im ersten, 1.268,20 € im zweiten und 1.314,02 € im dritten Ausbildungsjahr. Weiterhin werden jährlich ein Lernmittelzuschuss in Höhe von 50 € und bei erfolgreicher Abschlussprüfung einmalig 400 € Prämie gezahlt.
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen bitte ausschließlich per E-Mail an:
Als Anlage im Format PDF bitte beifügen: tabellarischer Lebenslauf, aussagekräftiges Anschreiben, die letzten beiden Schulzeugnisse, Nachweise über vorliegende Berufsabschlüsse (soweit vorhanden), Praktikumsnachweise und/oder Arbeitszeugnisse. Aus Sicherheitsgründen können nur PDF-Dateianhänge geöffnet werden. Für Fragen steht im Personalbüro Frau Helm unter der Telefonnummer 03998/2806-128 zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2024.
Hinweise:
Für das gesamte Verfahren der Ausschreibung einschließlich Auswahl und Besetzung sind allein Gründe der fachlichen und persönlichen Eignung sowie der Qualifikation maßgebend. Auf die Geltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird ausdrücklich verwiesen. Im Ausschreibungstext genannte Bezeichnungen sind im grammatikalischen, nicht im biologischen Sinn sowie in ihrer generellen geschlechtsneutralen Bedeutung gemeint und zu verstehen. Aufgrund eines fehlenden barrierefreien Zuganges zu allen Geschossen des Verwaltungsgebäudes ist die Stelle für Gehbehinderte nur bedingt geeignet. Eingehende Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Einen entsprechenden Nachweis bitten wir der Bewerbung beizufügen.
Das Amt behält sich einen Bewerbertest und Bewerbungsgespräche auch unter Einbeziehung Dritter vor. Die Entscheidung über die Bewerberauswahl trifft die Amtsvorsteherin.
Mit Übersendung der Bewerbung wird gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahren erteilt. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Demmin, den 18.01.2024
gez. Westphal
(Amtsvorsteherin)
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